Beschneiden von Bäumen und Sträuchern
Gestützt Art. 53 des Baugesetzes der Gemeinde Falera, bitten wir alle Grundeigentümer, sämtliche Bäume und Sträucher im Bereich von öffentlichen Strassen zurückzuschneiden, damit die Durchfahrt für Strassenunterhalts- und Schneeräumungsfahrzeuge gewährleistet ist. Wir machen ebenfalls darauf aufmerksam, dass auch allfällige Strassenlampen, Signalisationen und Hydranten usw. von Bäumen oder Sträuchern befreit werden müssen. Die Bäume und Sträucher […]