Nationalfeier – Abfeuern von Feuerwerkskörpern

Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist immer eine Gefahr für Flur- und Waldbrände. Deshalb ist grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten. Aktuelle Informationen betreffend Waldbrandgefahr finden Sie auf der Homepage des Amtes für Wald und Naturgefahren www.wald.gr.ch.

In der Gemeinde Falera dürfen Feuerwerkskörper aus Sicherheitsgründen nicht im Dorf abgefeuert werden.

Die Feuerwerkskörper dürfen nur am Ende des Parkplatzes beim Dorfeingang abgefeuert werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.