Gemäss den geltenden Bestimungen sind Personen, die in der Gemeinde Wohnsitz nehmen, verpflichtet ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen der Gemeindekanzlei zu melden und folgende Unterlagen zu deponieren:
Festanmeldung Schweizer Staatsangehörige
- Heimatschein
- Versicherungsbestätigung der Krankenkasse
Wochenaufenhalt Schweizer Staatsangehörige
- Wohnsitzausweis der Wohnsitzgemeinde
Ausländische Staatsangehörige
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis (wenn vorhanden)
- Gesuch Ausländerbewilligung A1/B1
- Versicherungsbestätigung der Krankenkasse
Die Gesuchsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden
Abmeldung
Personen, die aus der Gemeinde Falera wegziehen, haben sich im Voraus abzumelden und das Wegzugsdatum sowie die neue Wohnadresse anzugeben.
Umzug
Umzüge innerhalb der Gemeinde Falera müssen ebenfalls innert 14 Tagen der Gemeindekanzlei gemeldet werden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug innerhalb desselben Gebäudes.
Meldepflicht Vermieter
Vermieter von Wohnhäusern, Wohnungen, Zimmern, Maiensässhütten usw. haben der Gemeindekanzlei jeden Ein- und Auszug von Mietern zu melden.