Auszug aus dem Leitbild der Gemeinde:
Natur und Umwelt sind unser wichtigstes Kapital. Wir gehen damit verantwortungsbewusst um und nutzen sie umsichtig und nachhaltig.
Wir setzen uns für die Erhaltung und Förderung einer guten Ver- und Entsorgung ein.
Pilzschutz
- Schonzeit:
1. bis 10. jedes Monats
In der Schonzeit ist jegliches Sammeln von Pilzen verboten
- Erlaubte Menge ausserhalb der Schonzeit:
2 kg pro Person und Tag
- Verboten ist:
Das Sammeln in Gruppen mit mehr als 3 Personen, ausgenommen Familien
Das mutwillige Zerstören von Pilzen
Das Verwenden von Geräten aller Art
Alle Informationen betreffend Umweltschutz erhalten Sie auf der Homepage des Amtes für Natur und Umwelt.
Kaminfeger
Alle betrieblichen Feuerungsanlagen im Kanton Graubünden müssen von Kaminfegern kontrolliert und gereinigt werden.
Für unsere Gemeinde ist folgender Kaminfeger zuständig:
Chistell Benedetg
Via Fuorns 38
7153 Falera
Tel. +41 81 921 34 45
Natel +41 79 429 71 26
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Hompage des Feuerpolizeiamtes des Kantons Graubünden.