Falera, GR
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Steueramt

Kontaktadresse

Gemeindeverwaltung Falera
Gemeindesteueramt
Via Principala 45c
7153 Falera

Tel. +41 81 921 35 15
Fax +41 81 921 41 31
E-Mail info@falera.net

Schalterstunden

Montag – Freitag

vormittags von 09.00 – 11.00 Uhr
nachmittags von 15.00 – 17.00 Uhr

Alle Steuerveranlagungen für Falera werden von der Steuerallianz Laax und zum Teil von der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden vorgenommen.

Steuergesetz

Gemeindesteuergesetz

Steuererklärungen 2022

Für die Einreichung der Steuererklärung 2022 gelten folgende Einreichefristen:

  • 31. März 2023 für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerblose sowie Erbengemeinschaften
  • 30. September 2023 für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden
  • 30. September 2023 für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht)

Weitere Informationen betreffend Steuern erhalten Sie auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden

Fristerstreckungsgesuche

Steueransätze

  • Einkommens- und Vermögenssteuer
    Der Steuerfuss der Gemeinde Falera beträgt 75 % der einfachen Kantonssteuer.
  • Liegenschaftensteuer
    Die Liegenschaftensteuer beträgt 1.25 ‰ des Steuerwertes.
  • Kirchensteuer
    Katholische Kirchensteuer 13 %, evangelische Kirchensteuer 15 %. Die Kirchensteuer wird aufgrund des Kantontssteuerbetrages berechnet.
  • Handänderungssteuer
    Die Handänderungssteuer beträgt 2 % des Veräusserungspreises.
  • Grundstückgewinnsteuer
    Die Gemeinde erhebt eine Grundstückgewinnsteuer in der Höhe der Kantonssteuer. Mehr Informationen betreffend Grundstückgewinnsteuer finden Sie auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden.
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
    In der Gemeinde Falera gelten die folgenden Ansätze:
    Für den elterlichen Stamm 2 %
    Für den Grosselterlichen Stamm 5 % 
    Für die übrigen Begünstigten 20 %.
  • Quellensteuer
    Ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung, die im Kanton steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, sind quellensteuerpflichtig. Mehr Informationen betreffend Quellensteuer finden Sie auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden.
  • Hundesteuer
    Die Hundesteuer für den 1. Hund beträgt Fr. 40.–. Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt die Steuer Fr. 110.–. Gemäss Hundegesetz der Gemeinde Falera sind die Halter verpflichtet, ihre Hunde anzumelden. Die Meldung hat bis zum 28. Februar zu erfolgen.

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Tageskarte Gemeinde

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Die Gemeinde Falera bietet zwei unpersönliche SBB-Generalabon-
nemente der zweiten Klasse an.

Infos und Bestellung

Adresse

Gemeindeverwaltung Falera
Via Principala 45c
7153 Falera/GR

Tel. +41 81 921 35 15
Fax +41 81 921 41 31
E-Mail info@falera.net

Postkonto

Konto Nummer: 70-9604-7
IBAN: CH08 0900 0000 7000 9604 7
BIC: POFICHBEXXX

Schalterstunden Gemeindeverwaltung

Montag - Freitag 

vormittags von 09.00 - 11.00 Uhr
nachmittags von 15.00 - 17.00 Uhr

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