Friedhof Falera: Aufhebung Gräber

Die erste Grabreihe im hinteren Teil des Friedhofes ist langsam aufgebraucht. Damit die Grabarbeiten weiterhin mit einer Maschine vorgenommen werden können, muss deshalb eine weitere Grabreihe aufgelöst werden. Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand entschieden, die dritte Grabreihe im hinteren Teil des Friedhofes aufzulösen.

Gemäss Artikel 18 der Bestattungs- und Friedhofordnung der Gemeinde Falera, muss der Gemeindevorstand die Räumung mindestens 6 Monate vor dem Räumungstermin öffentlich bekannt geben und die Nachkommen benachrichtigen.

Folgende Gräber werden aufgelöst:

Nr. 15 Lorenz Casutt-Casutt
Nr. 16 Gion Casutt-Casutt
Nr. 17 Toni Casutt
Nr. 18 Toni Cathomen
Nr. 19 Anna Casutt-Casutt
Nr. 20 Filomena Casutt-Winzap
Nr. 21 Johanna Winzap-Camathias

Aufgrund der oben erwähnten Ordnung, bitten wir die betroffenen Nachkommen resp. die Personen, die für diese Gräber verantwortlich sind, das Grabkreuz sowie die Grabeinfassung bis Ende April 2017 zu entfernen.

Erfolgt die Räumung nicht innert der angesetzten Frist, wird sie im Auftrag des Gemeindevorstandes mit Kostenfolge zu Lasten der Angehörigen ausgeführt. Grabkreuze und Grabeinfassungen, welche nicht entfernt werden, fallen entschädigungslos in den Besitz der politischen Gemeinde.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für die Ausführung dieser Anordnung.