Vorschriften betreffend Hundehaltung
Gemäss Hundegesetz der Gemeinde Falera gelten folgende Vorschriften: Hunde sind so zu halten, dass Sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Hunde dürfen weder zur Tages- noch zur Nachtzeit ohne Aufsicht frei laufengelassen werden. In öffentlichen Anlagen sowie Wald-, in Wies- und Ackerland dürfen Hunde nicht frei laufengelassen werden. […]
