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Gesamtrevision der Ortsplanung – Bekanntmachung

Mit Beschluss vom 12. April 2016 hat die Regierung des Kantons Graubünden (Protokoll Nr. 338) die am 25. Juni 2015 von der Einwohnerversammlung beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung für die Gemeinde Falera mit folgenden Ausnahmen, Sistierungen, Vorbehalten, Anweisungen und Hinweisen genehmigt: Baugesetz Art. 22: Für die Touristikzone La Mutta bleiben die Befristung auf 10 Jahre seit […]