Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien
Gemäss den geltenden Energievorschriften des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze, Heizungsanlagen für Zelte (z.B. Ausstellungen, Events, etc.) sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im […]