Vorschriften betreffend Baugesuche
Im Zusammenhang mit Baugesuchen machen wir auf folgende Vorschriften aufmerksam: Gemäss Baugesetz der Gemeinde Falera müssen alle Bauvorhaben inkl. Unterhaltsarbeiten vorgängig der Projektierung und Ausführung der Baubehörde angezeigt werden. Art. 42 1 Bauvorhaben (Gebäude und Anlagen einschliesslich Projektänderungen, Zweckänderungen, Erneuerungsarbeiten, Unterhaltsarbeiten, Zweckänderungen von Grundstücken, von denen erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsordnung zu erwarten sind), sind […]