Friedhof Falera: Aufhebung Gräber
Damit die Grabarbeiten weiterhin mit einer Maschine vorgenommen werden können, muss eine neue Grabreihe aufgelöst werden.
Gemäss Artikel 18 der Bestattungs- und Friedhofordnung der Gemeinde Falera, muss der Gemeindevorstand die Räumung mindestens 6 Monate vor dem Räumungstermin öffentlich bekannt geben und die Nachkommen benachrichtigen.
Folgende Gräber werden aufgelöst:
Nr. 42 Maria Ursula Heini-Casutt
Nr. 43 Carlina Winzap
Nr. 44 Ursula Cathomen-Fankhauser
Nr. 45 Margretha Blumenthal-Riedi
Nr. 46 Christian Camartin
Nr. 47 A. M. Barla Casutt-Casutt
Aufgrund der oben erwähnten Ordnung, bitten wir die betroffenen Nachkommen resp. die Personen, die für diese Gräber verantwortlich sind, das Grabkreuz sowie die Grabeinfassung bis Ende April 2024 zu entfernen.
Erfolgt die Räumung nicht innert der angesetzten Frist, wird sie im Auftrag des Gemeindevorstandes mit Kostenfolge zu Lasten der Angehörigen ausgeführt. Grabkreuze und Grabeinfassungen, welche nicht entfernt werden, fallen entschädigungslos in den Besitz der politischen Gemeinde.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für die Ausführung dieser Anordnung.