Abgabe Bauland im Baurecht

Die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2023 hat das Gesetz für die Abgabe von Bauland im Baurecht genehmigt. Unter Vorbehalt der Genehmigung des Gesetzes durch die Kirchgemeinde, können somit die betroffenen Baulandparzellen an junge Familien oder junge Paare im Baurecht abgegeben werden.

Die politische Gemeinde kann folgende Baulandparzelle im Baurecht abgeben:

Parz. Nr. 204, Stonas zwei Parteien resp. zwei Bauplätze

Die Kirchgemeinde tritt, unter Vorbehalt der entsprechenden Genehmigung des Gesetzes, folgende Teilparzelle im Baurecht ab:

Parz. Nr. 151, Fancrengia (Teilparzelle) eine Partei resp. ein Bauplatz

Wer sich für eine der obenerwähnten Parzellen im Baurecht interessiert und die Voraussetzungen gemäss Gesetz der Gemeinde Falera für die Abgabe von Bauland im Baurecht erfüllt, kann bis 7.7.2023 das entsprechende Gesuch an den Gemeindevorstand einreichen.

Das Gesetz mit den entsprechenden Voraussetzungen und das Gesuchsformular können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.

 

Gesetz für die Abgabe von Bauland im Baurecht
Gesuchsformular