Bekanntgabe Beschluss kommunales räumliches Leitbild (KRL)

Der Gemeindevorstand Falera hat das kommunale räumliche Leitbild (KRL) an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2022 beschlossen. Das beschlossene KRL samt dazugehörigem Bericht über die Mitwirkung sind auf der Internetseite der Gemeinde www.falera.net publiziert.

Auf Grundlage des KRL wird der Gemeindevorstand die Revision der Nutzungsplanung einleiten. Das Verfahren für die Anpassung der Nutzungsplanung richtet sich nach dem  Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG; Art. 47 ff).

Kommunales räumliches Leitbild (KRL)
Mitwirkungsbericht