Meldepflicht Einwohnerkontrolle
Gemäss den geltenden Bestimungen sind Personen, die in der Gemeinde Wohnsitz nehmen, verpflichtet ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen der Gemeindekanzlei zu melden und folgende Unterlagen zu deponieren: Festanmeldung Schweizer Staatsangehörige • Heimatschein • Familienausweis • Dienst- / Zivilschutzbüchlein • Versicherungsbestätigung der Krankenkasse Wochenaufenhalt Schweizer Staatsangehörige • Wohnsitzausweis der Wohnsitzgemeinde Ausländische Staatsangehörige • Reisepass oder […]