Steuererklärung 2016
Kürzlich haben die Steuerpflichtigen die Formulare oder die Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2016 erhalten.
Neu muss die Steuererklärung bei der kantonalen Steuerverwaltung Graubünden eingereicht werden.
Adresse: Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur
Wer keine Formulare erhalten hat, kann diese ebenso wie fehlende Einzelformulare bei der kantonalen Steuerverwaltung GR beziehen. Das Programm Softax 2016 kann von der Website der kantonalen Steuerverwaltung www.stv.gr.ch heruntergeladen und auf dem Heimcomputer direkt installiert werden.
Es gelten folgende Termine zur Einreichung der Steuererklärung:
31. März 2017 für unselbständig Erwerbende, Studenten, Pensionierte und Arbeitslose.
30. September 2017 für selbständig Erwerbende, einfache Gesellschaften und ausserhalb Graubünden wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden bzw. in der Gemeinde Falera.
Terminverlängerungen
Gesuche um Fristverlängerungen müssen vor Ablauf des ordentlichen Termins eingereicht werden (Register-Nr., Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde). Das Gesuch muss neu an die kantonale Steuerverwaltung GR eingereicht werden.
Online: www.stv.gr.ch
per E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch
oder schriftlich: Kantonale Steuerverwaltung GR
Fristgesuche/KO
Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur
Tel. 081 257 34 93
Unterschrift der Ehepartner
Ehepartner, die in einer gesetzlich und faktisch ungetrennten Ehe leben, sind gemeinsam der Steuerpflicht unterstellt. Beide müssen die Steuererklärung unterschreiben.
Auskünfte
Bei allfälligen Fragen steht das Gemeindesteueramt Falera (Tel. 081 921 35 15) oder die Steuerallianz Laax (Tel. 081 921 51 13) zur Verfügung.