Meldepflicht Einwohnerkontrolle
Gemäss den geltenden Bestimmungen sind Personen, die in der Gemeinde Wohnsitz nehmen, verpflichtet ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen der Gemeindekanzlei zu melden und folgende Unterlagen zu deponieren: Festanmeldung Schweizer Staatsangehörige Heimatschein Familienausweis Dienst- / Zivilschutzbüchlein Versicherungsbestätigung der Krankenkasse Wochenaufenthalt Schweizer Staatsangehörige Wohnsitzausweis der Wohnsitzgemeinde Ausländische Staatsangehörige Reisepass oder Personalausweis Ausländerausweis (wenn vorhanden) Gesuch Ausländerbewilligung […]