Vorschriften betreffend Hundehaltung
Gemäss Hundegesetz der Gemeinde Falera gelten folgende Vorschriften:
- Hunde sind so zu halten, dass Sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen.
- Hunde dürfen weder zur Tages- noch zur Nachtzeit ohne Aufsicht frei laufengelassen werden.
- In öffentlichen Anlagen sowie Wald-, in Wies- und Ackerland dürfen Hunde nicht frei laufengelassen werden.
- Der Halter hat auf vielbegangenen Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen den Kot seines Hundes zu beseitigen.
- Ebenfalls hat er den Hundekot während der Vegetationszeit aus den Wiesen zu beseitigen.
- In öffentlichen Brunnen ist es untersagt, Hunde baden zu lassen.
Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter diese Vorschriften einzuhalten. Besten Dank.