Vorschriften betreffend Hundehaltung

Gemäss Hundegesetz der Gemeinde Falera gelten folgende Vorschriften:

  • Hunde sind so zu halten, dass Sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen.
  • Hunde dürfen weder zur Tages- noch zur Nachtzeit ohne Aufsicht frei laufengelassen werden.
  • In öffentlichen Anlagen sowie Wald-, in Wies- und Ackerland dürfen Hunde nicht frei laufengelassen werden.
  • Der Halter hat auf vielbegangenen Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen den Kot seines Hundes zu beseitigen.
  • Ebenfalls hat er den Hundekot während der Vegetationszeit aus den Wiesen zu beseitigen.
  • In öffentlichen Brunnen ist es untersagt, Hunde baden zu lassen.

Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter diese Vorschriften einzuhalten. Besten Dank.