Verzugs- und Vergütungszins sowie Gebührenansätze für Inkasso und Kontrollen/Nachprüfungen für das Jahr 2019
Gestützt auf Art. 152 Abs. 3 und Art. 153 Abs. 3 des kantonalen Steuergesetzes sowie auf Art. 2 des Steuergesetzes der Gemeinde Falera und der vom Departement für Finanzen und Gemeinden Graubünden erlassenen Verfügung setzt, der Gemeindevorstand für jedes Kalenderjahr den Verzugs- und Vergütungszins fest.
Der Verzugszins wird von Steuerpflichtigen geschuldet, die ihre Steuerschulden zu spät begleichen. Der Vergütungszins wird Steuerpflichtigen erstattet, die aufgrund einer provisorischen Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag bezahlt haben.
Der Gemeindevorstand verfügt folgende Gebührenansätze für alle Gemeindesteuern:
Der Verzugszins für das Kalenderjahr 2019 wird auf 4 % festgelegt.
Der Vergützungszins für das Kalenderjahr 2019 wird auf 0.0 % festgelegt.
Die Inkassogebühren betragen:
– Zweite Mahnung Fr. 30.—
– Betreibungsbegehren Fr. 100.—
– Rechtsöffnungsbegehren, nach Aufwand Fr 80.— bis Fr. 200.—
Im weiteren verfügt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 2 des Steuergesetzes der Gemeinde Falera und gemäss Art. 14 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Gäste- und Tourismustaxen der Gemeinde Falera, folgende Gebührenansätze für die Gäste- und Tourismustaxen:
Der Verzugszins für das Kalenderjahr 2019 wird auf 4 % festgelegt.
Die Inkassogebühren und Gebühren für Kontrollen/Nachprüfungen betragen:
– Zweite Mahnung Fr. 30.—
– Betreibungsbegehren Fr. 100.—
– Rechtsöffnungsbegehren, nach Aufwand Fr. 80.— bis Fr. 200.—
– Kontrollen und Nachprüfungen Fr. 100.—/Stunde