Steuererklärung 2021

Die Steuerunterlagen für 2021 wurden durch die kantonale Steuerverwaltung Graubünden im Januar zugestellt. Wer keine Formulare erhalten hat, kann diese beim Gemeindesteueramt anfordern. Die Deklarationssoftware SofTax 2021 kann unter www.stv.gr.ch heruntergeladen werden.

Es gelten folgende Termine zur Einreichung der Steuererklärung:
31. März 2022 für unselbständige Erwerbende, Studenten, Pensionierte und Arbeitslose.
30. September 2022 für selbständig Erwerbende, einfache Gesellschaften und ausserhalb Graubünden wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden bzw. in der Gemeinde Falera.
Ab dem 1. Januar 2022 können Steuererklärungen (ab Steuerperiode 2021) neu ohne Unterzeichnung elektronisch eingereicht werden. Für die elektronische Übermittlung jeder Steuererklärung 2021 wird ein eigener Passcode benötigt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2021 oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten. Die Quittung, die Sie nach erfolgter elektronischer Übermittlung erhalten, muss nicht mehr ausgedruckt, unterzeichnet und per Post der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden gesandt werden, sie dient lediglich Ihrer eigenen Dokumentation.

Terminverlängerung
Gesuche um Fristverlängerungen müssen vor Ablauf des ordentlichen Termins eingereicht werden (Register-Nr., Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde). Das Gesuch ist wie folgt einzureichen:
online:                               www.stv.gr.ch
per E-Mail:                        fristgesuche@stv.gr.ch
oder schriftlich:               Kantonale Steuerverwaltung GR
b                                         Fristgesuche/KO
h                                         Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur

Auskünfte
Bei allfälligen Fragen steht das Gemeindesteueramt Falera (Tel. 081 921 35 15) oder die Steuerallianz Laax (Tel. 081 921 51 13) zur Verfügung