Quartierplan Manduns – Einleitung Quartierplanverfahren

Gemäss Beschluss vom 8. Mai 2023 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Manduns das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben:

  1. Das Quartierplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 54 und 55 des Grundbuches Falera.
  2. Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebietes kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
  3. Die Quartierplanung bezweckt:
    – Effiziente und bodensparende Bebauung
    – Gestaltungsplanung
    – Erschliessungsplanung
    – Landumlegung
  4. Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens sowie die Abgrenzung des Quartierplangebietes sind innert 30 Tagen seit Publikationsdatum schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand zu richten.

Einleitungsplan 1:1’000