Maximale Wohnkosten im Rahmen der Sozialhilfe

Gestützt auf den Beschluss des Gemeindevorstandes vom 13. Juni 2019 legt das Sozialamt Falera folgende Maximalbeträge für die Finanzierung von Mietzinsen (inklusive Nebenkosten) für Sozialhilfebezüger fest. Bei laufenden Mietverhältnissen erfolgt die Anspassung unter Anzeige an die Vertragsparteien auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.

  • Haushalt mit 1 Person unter 25 Jahren
    Maximaler Mietzins pro Monat 500.–
  • Haushalt mit 1 Person über 25 Jahren
    Maximaler Mietzins pro Monat 700.–
  • Haushalt mit 2 Personen
    Maximaler Mietzins pro Monat 900.–
  • Haushalt mit 3 und 4 Personen
    Maximaler Mietzins pro Monat 1’200.–
  • Haushalt mit 5 Personen
    Maximaler Mietzins pro Monat 1’500.00
  • Haushalt mit 6 und mehr Personen
    Maximaler Mietzins pro Monat 1’800.00