Generelles Feuerverbot im Freien

Aufgrund der Lage im Zusammenhang mit dem Coranavirus hat die Regierung des Kantons Graubünden folgendes beschlossen:

Auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 m eingehalten werden kann. Unter das Feuerverbot fallen auch alle bewilligten Feuerstellen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Vorschriften.