Genehmigung Teilrevision der Ortsplanung Baugesetz, Art. 22 (Touristikzone Hotel La Mutta) – Bekanntmachung

An seiner Sitzung vom 10. August 2021 hat die Regierung des Kantons Graubünden mit Beschluss Nr. 718/2021 die Teilrevision der Ortsplanung – Baugesetz, Art. 22 (Touristikzone Hotel La Mutta) gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 26. März 2021 genehmigt.

Die genehmigten Planungsmittel sowie der vollständige Regierungsbeschluss können auf der Gemeindekanzlei während 30 Tagen eingesehen werden.