Gemeinde Falera – Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Ortsplanung
In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde statt.
- Gegenstand:
Teilrevision der Ortsplanung - Auflageakten Ortsplanung:
Zonenplan Gewässerräume 1:5000 - Zur Information:
– Planungs- und Mitwirkungsbericht
– Begleitbericht - Auflagefrist:
30 Tage ab Publikation vom 11. Januar 2019 - Auflageort und -zeit:
Gemeindeverwaltung Falera, Via Principala 45c, 7153 Falera zu den üblichen Öffnungszeiten
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.