Gemeinde Falera – Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Ortsplanung

In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde statt.

  • Gegenstand:  
    Teilrevision der Ortsplanung
  • Auflageakten Ortsplanung: 
    Zonenplan Gewässerräume 1:5000
  • Zur Information: 
    – Planungs- und Mitwirkungsbericht
    – Begleitbericht
  • Auflagefrist: 
    30 Tage ab Publikation vom 11. Januar 2019
  • Auflageort und -zeit: 
    Gemeindeverwaltung Falera, Via Principala 45c, 7153 Falera zu den üblichen Öffnungszeiten

Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.