Gemeinde Falera – Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision des Baugesetzes der Gemeinde Falera statt.
- Gegenstand:
Teilrevision Baugesetz, Art. 22 – Touristikzone Hotel La Mutta - Auflageakten:
Baugesetz, Art. 22 – Touristikzone Hotel La Mutta - Grundlagen:
Planungs- und Mitwirkungsbericht - Auflagefrist:
12. Februar 2021 bis 15. März 2021 - Auflageort / -zeit:
Gemeindeverwaltung Falera, Via Principala 45c, 7153 Falera, während den üblichen Öffnungszeiten. Alle Akten der Planung können auch von der Homepage der Gemeinde Falera www.falera.net heruntergeladen werden. - Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Baugesetz, Art. 22 – Touristikzone Hotel La Mutta
Planungs- und Mitwirkungsbericht