Gemeinde Falera – Einleitung Beitragsverfahren Sanierung Sammelstrassen im Bereich Dorfzentrum («Grundstock»)

Gemäss Beschluss vom 13. Dezember 2021 2022 beabsichtigt der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 63 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 22 ff. der kantonalen Raumpla-nungsverordnung (KRVO) das Beitragsverfahren für die Sanierung der Sammelstrassen im Bereich Dorfzentrum («Grundstock») wie folgt einzuleiten:

  • Werk:
    Das zu sanierende Werk umfasst die Via Principala zwischen Anschluss Parkplatz La Mutta und Plaz Fontauna, die Via Encarna bis la fermata und die Via Bigliac (im Plan zur Einleitung mit schwarzer Farbe gekenn-zeichnet).
  • Grobkostenschätzung:
    Fr. 1’700’000.— (unverbindlich)
  • Kostenanteile:
    Gemeindeanteil (öffentliche Interessenz): 50 %
    Privatanteil (private Interessenz): 50 %
  • Beitragsgebiet:
    Alle Bauzonen
    Landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe
  • Auflageakten:
    Publikationstext
    Plan «Beitragsverfahren Sanierung Sammelstrassen im Bereich Dorf-zentrum 1:5’000» (Einleitungsplan)
  • Auflagefrist:
    4. März 2022 bis 4. April 2022 (30 Tage)
  • Auflageort/Zeit:
    Gemeindeverwaltung Falera, Via Principala 45c, 7153 Falera, während den Schalteröffnungszeiten. Die Auflageakten können auch auf der Homepage der Gemeinde (www.falera.net) eingesehen werden.
  • Einsprachen:
    Gegen die beabsichtigte Einleitung des Beitragsverfahrens, das zu sanierende Werk, den Beitragsperimeter sowie gegen den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz kann während der öffentlichen Auflage beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einspra-che erhoben werden. Nach Abschluss des Auflageverfahrens wird der Gemeindevorstand den Einleitungsbeschluss erlassen und diesen den Beteiligten und allfälligen Einsprechenden eröffnen.