Feuerwehrdienstpflicht 2027

Gemäss Feuerwehrgesetz der Gemeinde Falera sind in der Regel Männer und Frauen mit Wohnsitz in der Gemeinde Falera feuerwehrpflichtig.

Von in ungetrennter Ehe lebenden Einwohnern ist der eine Ehepartner feuerwehrpflichtig. In diesem Fall richtet sich die Dauer der Feuerwehrpflicht nach dem Alter des Hauptverdieners.

Gemäss Ausführungsbestimmungen zum Feuerwehrgesetz der Gemeinde Falera beginnt die Feuerwehrpflicht in dem Jahr, in dem das 20. Altersjahr erfüllt wird. Die Feuerwehrpflicht endet am Jahresende (31.12.), in dem das 42. Altersjahr erfüllt wird.

Die Grundtaxe des Feuerwehrpflichtersatzes beträgt für Feuerwehrpflichtige mit Wohnsitz in der Gemeinde CHF 350.—/Jahr. Für Wochenaufenthalter mit Wohnsitz in der Gemeinde beträgt die Grundtaxe des Feuerwehrpflichtersatzes CHF 100.—/Jahr. Bei Zu- oder Wegzug während des Kalenderjahres wird die Abgabe pro rata entsprechend der Dauer des Wohnsitzes erhoben. Für Wochenaufenthalter erfolgt die Erhebung ebenfalls anteilsmässig entsprechend der Dauer des Aufenthalts.

Personen, die bereits Dienst leisten und die Ersatzabgabe neu bezahlen möchten anstatt aktiven Dienst zu leisten, können sich schriftlich bis zum 15. November 2026 beim Feuerwehrkommandanten melden.

Feuerwehrpflichtige Personen, die neu Feuerwehrdienst leisten möchten, können das Online-Anmeldeformular auf der Gemeindehomepage Laax ausfüllen und einreichen (www.laax-gr.ch/feuerwehr – Anmeldung zum Feuerwehrdienst).

Für weitere Auskünfte steht der Feuerwehrkommandant, Gabriel Walser gerne zur Verfügung (feuerwehr@laax-gr.ch).

Am 6. November 2026 um 20.00 Uhr findet der Infoabend im Feuerwehrdepot Laax statt. Dort wird es Informationen geben, was unsere Aufgaben sind. Kommt vorbei!

Der Feuerwehrkommandant