Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 15. Oktober 2019 mit Beschluss Nr. 743 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Falera am 10. Mai 2019 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt.
Die genehmigten Planungsmittel (Zonenplan 1:5000 Gewässerräume, Planungs- und Mitwirkungsbericht, Begleitbericht) sowie der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei für 30 Tage auf und können eingesehen werden.