Meldepflicht Einwohnerkontrolle
Gemäss den geltenden Bestimmungen sind Personen, die in der Gemeinde Wohnsitz nehmen, verpflichtet ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen der Gemeindekanzlei zu melden und folgende Unterlagen zu deponieren: Festanmeldung Schweizer Staatsangehörige • Heimatschein • Versicherungsbestätigung der Krankenkasse Wochenaufenthalt Schweizer Staatsangehörige • Wohnsitzausweis der Wohnsitzgemeinde Ausländische Staatsangehörige • Reisepass oder Personalausweis • Ausländerausweis (wenn vorhanden) • […]