Aufhebung Quartierpläne im Zusammenhang mit der Digitalisierung
Sämtliche rechtskräftige Quartierpläne im Kanton Graubünden müssen zusammen mit ihren jeweiligen Bestimmungen und weiteren Dokumenten bis im Mitte 2019 neu digital erfasst werden (Vorgabe ÖREB-Kataster). Der Gemeindevorstand Falera hat beschlossen, Quartierpläne aufzuheben, sofern sie keine relevanten Inhalte mehr enthalten. Das Verfahren richtet sich nach den Vorgaben der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung. Der Vorstand hat die Akten für die Aufhebung vorbereitet und vom Grundbuchamt prüfen lassen. Alle betroffenen Eigentümer werden schriftlich über das Vorhaben und den Inhalt informiert.
Auflageakten:
– Aufhebung Quartierplan Samun (Erlass 1985)
– Aufhebung Quartierplan Chistiala (Erlass 1978)
– Aufhebung Quartierplan Chistiala-Fancrengia (Erlass 1979)
– Aufhebung Quartierplan Manduns (Erlass 1974)
– Aufhebung Quartierplan Bigneras (Erlass 1978)
– Aufhebung Quartierplan Suriert (Erlass 1978)
– Aufhebung Quartierplan Giaus (Erlass 1979)
Die Auflageakten umfassen den materiellen Bericht zur Aufhebung, Grundbuchauszüge mit der grundbuchlichen Bereinigung und eine Planübersicht der betroffenen Parzellen. Die Beizugsgebiete ergeben sich aus den Anmerkungen der Quartierpläne im Grundbuch.
Auflagefrist:
30 Tage seit Publikation vom 30.11.2018
Auflageort und -zeit:
Gemeindeverwaltung Falera, Via Principala 45C, 7153 Falera zu den üblichen Öffnungszeiten.
Auskünfte:
Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei oder an die Planerin (tanja.bischofberger@plan-idee.ch).
Einsprachen:
Gegen den Einleitungsbeschluss, die vorgesehene Aufhebung und die materiellen Konsequenzen im Rahmen des grundbuchlichen Vollzugs kann bis am 31. Dezember 2018 (Poststempel) beim Gemeindevorstand Falera, Via Principala 45C, 7153 Falera schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.