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Vorschriften betreffend Hundehaltung

Gemäss Hundegesetz der Gemeinde Falera gelten folgende Vorschriften: Hunde sind so zu halten, dass Sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Hunde dürfen weder zur Tages- noch zur Nachtzeit ohne Aufsicht frei laufengelassen werden. In öffentlichen Anlagen sowie Wald-, in Wies- und Ackerland dürfen Hunde nicht frei laufengelassen werden. […]

Vakante Position Gemeindevorstand

Wie bereits kommuniziert und publiziert, hat Gieri Blumenthal seine Demission als Gemeindevorstandsmitglied eingereicht. Das aktuelle Vorstandsmitglied, Luca Casutt, hat entschieden, das Departement «Bauwesen» zu übernehmen. Somit wird sein Departement «Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Sport» frei. Interessierte Personen, die diesen Posten per 1.7.2024 übernehmen möchten, kontaktieren bitte Norbert Good (Tel. 081 921 35 15, E-Mail ngood@falera.net), Gemeindepräsident.