Zählung der leer stehenden Wohnungen per 1.6.2024
Das Bundesamt für Statistik führt wiederum eine Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Hauseigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die per Stichtag 1. Juni 2024 leer stehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser haben, sind verpflichtet, dies der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2024 telefonisch (081 921 35 15) oder schriftlich mitzuteilen. Als leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten […]
