Falera, GR
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Meldepflicht Einwohnerkontrolle

Gemäss den geltenden Bestimungen sind Personen, die in der Gemeinde Wohnsitz nehmen, verpflichtet ihren Zuzug innerhalb von 14 Tagen der Gemeindekanzlei zu melden und folgende Unterlagen zu deponieren:

Festanmeldung Schweizer Staatsangehörige

  • Heimatschein
  • Versicherungsbestätigung der Krankenkasse

Wochenaufenhalt Schweizer Staatsangehörige

  • Wohnsitzausweis der Wohnsitzgemeinde

Ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis (wenn vorhanden)
  • Gesuch Ausländerbewilligung A1/B1
  • Versicherungsbestätigung der Krankenkasse

Die Gesuchsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden

Abmeldung
Personen, die aus der Gemeinde Falera wegziehen, haben sich im Voraus abzumelden und das Wegzugsdatum sowie die neue Wohnadresse anzugeben.

Umzug
Umzüge innerhalb der Gemeinde Falera müssen ebenfalls innert 14 Tagen der Gemeindekanzlei gemeldet werden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug innerhalb desselben Gebäudes.

Meldepflicht Vermieter
Vermieter von Wohnhäusern, Wohnungen, Zimmern, Maiensässhütten usw. haben der Gemeindekanzlei jeden Ein- und Auszug von Mietern zu melden.

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Informationen

Adresse

Gemeindeverwaltung Falera
Via Principala 45c
7153 Falera/GR

Tel. +41 81 921 35 15
Fax +41 81 921 41 31
E-Mail info@falera.net

Postkonto

Konto Nummer: 70-9604-7
IBAN: CH08 0900 0000 7000 9604 7
BIC: POFICHBEXXX

Schalterstunden Gemeindeverwaltung

Montag - Freitag 

vormittags von 09.00 - 11.00 Uhr
nachmittags von 15.00 - 17.00 Uhr

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