Falera, GR
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Zivilschutzräume

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)
Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV)
Gesetz über den Zivilschutz des Kantons Graubünden (ZSG)
Verordnung zum Zivilschutzgesetz (VOzZSG)

 Art. 461Baupflicht (BZG)

1 Sind in einer Gemeinde zu wenig Schutzplätze vorhanden, so hat die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Wohnhauses bei dessen Bau Schutzräume zu erstellen und auszurüsten. Muss sie oder er keine Schutzräume erstellen, so hat sie oder er einen Ersatzbeitrag zu entrichten.

In der Gemeinde Falera besteht ein Schutzplatzüberangebot. Daher müssen keine neuen Schutzräume erstellt werden. Als Ausgleich müssen jedoch Ersatzbeiträge für nicht zu erstellende Zivilschutzräume entrichtet werden.

Formular Ersatzbeiträge Pflichtschutzplätze

Die gesetzlichen Grundlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Militär und Zivilschutz.

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Parc La Mutta

Spartageskarte Gemeinde

Sbb_logo

Informationen

Adresse

Gemeindeverwaltung Falera
Via Principala 45c
7153 Falera/GR

Tel. +41 81 921 35 15
Fax +41 81 921 41 31
E-Mail info@falera.net

Postkonto

Konto Nummer: 70-9604-7
IBAN: CH08 0900 0000 7000 9604 7
BIC: POFICHBEXXX

Schalterstunden Gemeindeverwaltung

Montag - Freitag 

vormittags von 09.00 - 11.00 Uhr
nachmittags von 15.00 - 17.00 Uhr

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