Beschneiden von Bäumen und Sträuchern
aufmerksam, dass auch allfällige Strassenlampen, Signalisationen und Hydranten usw. von Bäumen oder Sträuchern befreit werden müssen. Die Bäume und Sträucher sowie andere Bepflanzungen (Cotoneaster usw.) sind auf einer Höhe von 4.5 m sowie mit einem Abstand von mindestens 50 cm ab Gemeindestrassen zurückzuschneiden.



