Gemeinde Falera, Arealplanung mit Landumlegung La Mutta, Beschwerdeauflage Arealplan La Mutta

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich des vom Gemeindevorstand am 14. September 2026 erlassenen Arealplans La Mutta statt.

Gegenstand:

Arealplan La Mutta

Akten Arealplan La Mutta:

• Arealplanvorschriften (APV) mit Richtprojekt (Dokument AP 01)

• Gestaltungsplan 1:1000 (Dok. AP 02)

• Erschliessungsplan 1:1000 (Dok. AP 03)

• Plan Änderungen der Grundordnung 1:1000 (Dok. AP 04)

• Bericht Arealplanung mit Beilagen (Dok. AP 05)

• Landumlegungsvorschriften (LUV) mit Anhang 1-3 (Dok. LU 01)

• Landumlegung Bestandesplan 1:1000 (Dok. LU 02)

• Landumlegung Neuzuteilungsplan 1:1000 (Dok. LU 03)

• Bericht Landumlegung mit Beilagen (Dok. LU 04)

Auflagefrist:

• Vom 25. September bis 26. Oktober 2026 (30 Tage)

Auflageort / -zeit:

• Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten.

Planungsbeschwerden:

• Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Arealplanungsvorlage Dokumente AP 01 – AP 05 innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:

• Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.