Gesetz über die Beschränkung von Feuerwerk

An der Gemeindeversammlung vom 4.10.2024 wurde das Gesetz über die Beschränkung von Feuerwerkskörpern genehmigt.

Gemäss diesem Gesetz gilt:
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht gestattet. Nicht unter dieses Verbot fallen kleinere Feuerwerkskörper wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, Vulkane sowie Salut- und Böllerschüsse an kirchlichen Hochfesten.

Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr ist auf das Abbrennen sämtlicher Feuerwerkskörper zu verzichten. Die Bevölkerung wird aufgefordert, diese Anordnung konsequent einzuhalten.

Wir bitten, sich an die Einschränkungen zu halten und danken für Ihr Verständnis.