Gemeinde Falera – Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 17. März 2026 mit Beschluss Nr. 218 in Anwendung von Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die anlässlich der Gesamtrevision von der Gemeindeversammlung am 25. Juni 2015 beschlossenen Zonen für touristische Einrichtungen Crap Sogn Gion und Curnius genehmigt.
Der vollständige Regierungsbeschluss liegt in der Gemeindekanzlei auf und kann eingesehen werden