Gesetz über die Beschränkung von Feuerwerk
Gemäss diesem Gesetz gilt:
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht gestattet. Nicht unter dieses Verbot fallen kleinere Feuerwerkskörper wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, Vulkane, Salut- und Böllerschüsse an kirchlichen Hochfesten.
Wir bitten, sich an die Einschränkungen zu halten.



