Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung

Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat mit Verfügung vom 29. April 2025 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die vom Gemeindevorstand am 9. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt:
Planungsmittel:
– Genereller Erschliessungsplan, 1:10 000 (Ersatz Gondelbahn Crap Masegn – Fuorcla – Vorab (Gemeinden Laax und Falera)
Die genehmigten Planungsmittel und die Departementsverfügung liegen im Bauamt auf und können eingesehen werden.