Falera, GR
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Fahr-/Parkverbot

Für das ganze Dorf besteht ein allgemeines Fahrverbot. Zusätzlich zum Fahrverbot ist es untersagt, auf öffentlichen Parkplätzen zu parkieren. Diese Verbote sind am Dorfeingang signalisiert.

Nur mit einer entsprechenden Fahrbewilligung darf ins Dorf reingefahren und auf dem Privatparkplatz parkiert werden. Für Fahrzeuge ohne Fahrbewilligung steht am Dorfeingang ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung.

Fahrbewilligungen
Zum Bezug einer Bewilligung sind Einwohner, Ferienhaus- oder Ferienwohnungsbesitzer berechtigt. Ferienwohnungsbesitzer, welche Ihre Wohnung vermieten, sind verpflichtet, für Ihre Mieter eine entsprechende Bewilligung einzuholen.

Werkverkehr
Firmen, die im Dorf Arbeiten zu verrichten haben, müssen ihre Fahrzeuge mit einem Werkverkehrskleber versehen.

Alle Fahrbewilligungen müssen immer, auch beim Parkieren (inkl. Privatparkplätze), gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeuges angebracht werden.

Die Fahrbewilligungen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Reglement für die Benützung der Gemeindestrassen und -Wege
Verkehrsvorschriften Gemeinde Falera
Tarife Parkplatz

 

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Parc la Mutta

Tageskarte Gemeinde

Sbb_logo

Die Gemeinde Falera bietet zwei unpersönliche SBB-Generalabon-
nemente der zweiten Klasse an.

Infos und Bestellung

Adresse

Gemeindeverwaltung Falera

Via Principala 45c
7153 Falera/GR

Tel. +41 81 921 35 15
Fax +41 81 921 41 31
E-Mail 
info@falera.net

Postkonto

Konto Nummer: 70-9604-7

IBAN: CH08 0900 0000 7000 9604 7

BIC: POFICHBEXXX

Schalterstunden Gemeindeverwaltung

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vormittags von 09.00 - 11.00 Uhr
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