Meldevorschriften für Vermietende

Liegenschaftenverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden innert 14 Tagen zu melden. Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für die Einhaltung dieser Vorschriften.