Einwohnerkontrolle


Kontaktadresse

Gemeindeverwaltung Falera
Einwohnerkontrolle
Via Principala 45c
7153 Falera
  Tel.
Fax
E-Mail
+41 81 921 35 15
+41 81 921 41 31
info@falera.net


Schalterstunden 

Montag - Freitag
 
vormittags von 09.00 - 11.00 Uhr
nachmittags von 15.00 - 17.00 Uhr


Ausweise


Zuzug

Sind Sie neu in unserer Gemeinde zugezogen oder beabsichtigen Sie demnächst, Ihren Wohnort nach Falera zu verlegen?

Wir möchten Sie herzlich willkommen heissen. Wir hoffen, Sie werden sich hier wohl fühlen.

Bei einem Zuzug haben Sie sich innerhalb von 8 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Folgende Unterlagen benötigen wir um die Anmeldung vornehmen zu können:

Für schweizerische Staatsangehörige

  • Heimatschein
  • Dienst- und/oder Zivilschutzbüchlein
  • Versicherungsbestätigung Krankenkasse
Wenn Sie sich in unserer Gemeinde als Wochenaufenthalter anmelden wollen, benötigen wir einen Heimatausweis Ihrer Wohnsitzgemeinde.


Ausländische Staatsangehörige

(Bewilligungsverfahren für Aufenthalt über 3 Monate)

  • Pass/ID
  • Ausländerausweis, wenn vorhanden
  • Gesuch Ausländerbewilligung EG/EFTA (A1) oder Gesuch Ausländerbewilligung ausserhalb EG/EFTA (B1) und/oder Zusicherung zum Aufenthalt
  • Arbeitsvertrag (bei Gesuchsformular A1 EG-17/EFTA nicht nötig)
  • Versicherungsbestätigung Krankenkasse

(Meldeverfahren für Arbeitseinsätze bis 3 Monate resp. 90 Arbeitstage)


Am 1. Juni 2002 traten die Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz, der EG und Ihren Mitgliedstaaten sowie das revidierte EFTA-Abkommen in Kraft. Neu unterstehen nicht nur alle in der Schweiz wohnhaften Personen dem Krankenversicherungs-Obligatorium. Auch deren nicht erwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EG- oder EFTA-Staat müssen sich grundsätzlich in der Schweiz für Krankenpflege versichern lassen.

Bitte lesen Sie das Informationsschreiben des Gesundheitsamtes Graubünden betreffend Krankenversicherung. Sie können dieses am Schluss dieser Seite downloaden.



Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Haben Sie innerhalb der Gemeinde eine neue Adresse? Wir bitten Sie dies ebenfalls innerhalb von 8 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Für die Änderung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Militär- und/oder Zivilschutzbüchlein
  • Ausländische Staatsangehörige haben den Ausländerausweis vorzulegen

Sie können die Adressänderung auch per E-Mail vornehmen. In diesem Fall bitten wir Sie jedoch, uns die obenerwähnten Unterlagen mit der Post zuzustellen.

Wegzug

Sie haben vor, unsere Gemeinde zu verlassen? Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Militär- und/oder Zivilschutzbüchlein
  • Ausländische Staatsangehörige haben den Ausländerausweis vorzulegen

Sobald wir die obenerwähnten Unterlagen erhalten haben, werden wir die Abmeldung vornehmen und Ihnen die deponierten Schriften aushändigen.

Die Abmeldung können Sie auch per E-Mail vornehmen. Dazu benötigen wir jedoch zwingend folgende Angaben: Wegzugsdatum, Wegzugsort, Wegzugsadresse.

Die obenerwähnten Unterlagen benötigen wir ebenfalls zwingend. Sie können diese mit der Post zustellen.


Vermieter - Einzug- und Auszugsanzeige

Vermieten Sie eine Wohnung? Wir bitten Sie, uns sämtliche Mutationen mitzuteilen.

Sie können diese Meldung auch direkt an die Gästeinformation Flims Laax Falera melden.

Besten Dank.

Formulare und Merkblätter

Die für die Gesuche erforderlichen Unterlagen sind auf den entsprechenden Merkblättern aufgeführt.

Die Merkblätter sowie weitere Formulare finden Sie auf der Homepage vom Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden.


Informationen und Gesuchsformulare betreffend obligatorische Krankenpflegeversicherung EG/EFTA-Staaten



Weitere Dienstleistungen