Ausweise

Identitätskarte


Wer eine Identitätskarte beantragen will, muss bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen, sich über seine Identität ausweisen und ein Passfoto neueren Datums mitbringen (Vorschriften Passfoto).

Die Gebühren müssen direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle bezahlt werden.

Minderjährige oder nicht mündige Personen benötigen die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Die alten Ausweise sind zwecks Entwertung vorzuweisen.

Bei Verlust eines Ausweises kann der neue Ausweis erst beantragt werden, wenn eine entsprechende Verlustmeldung der Polizei vorliegt.

ID: Gebühren und Gültigkeit


Gebühren


Gültigkeit

         
Erwachsene ab 18 Jahren
Fr. 65.--(+Porto)
  10 Jahre
Kinder bis 18. Altersjahr
Fr. 30.--(+Porto)
  5 Jahre
   
     



Schweizer Pass 10 (E-Pass)

   

Ab 1. März 2010 können der Pass 10, der Provisorische Pass sowie das Kombipaket (Pass und Identitätskarte gemeinsam) nicht mehr bei der Einwohnerkontrolle sondern nur noch über ein Ausweiszentrum beantragt werden.

Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet oder telefonisch bei einem Ausweiszentrum einen Antrag stellen und einen Termin vereinbaren.

Eine Antragstellung ist grundsätzlich nur im Wohnsitzkanton zulässig.

Die Gesuchstellenden haben bei der Vorsprache im Ausweiszentrum die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen und den Wohnsitz zu belegen (Schriftenempfangsschein, Wohnsitzbescheinigung etc.). Gleichzeitig sind die Ausweise zu bezahlen und die biometrischen Daten erheben zu lassen.

Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen.

Kontaktadresse Ausweiszentrum Chur

Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur

Tel.: 081 257 52 20
(Terminvereinbarung zwingend notwendig)

Terminvereinbarung übers Internet: http://www.schweizerpass.ch


Öffnungszeiten Ausweiszentrum Chur:

  • Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr durchgehend

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden.


Gebühren und Gültigkeit


Gebühren

Gültigkeit

       

Pass

     
Erwachsene ab 18 Jahren
Fr. 140.--(+Porto)
10 Jahre
Kinder bis 18. Altersjahr
Fr.  60.--(+Porto) 5 Jahre
       

Kombipaket:
Pass und Identitätskarte


   
Erwachsene ab 18 Jahren Fr. 148.--(+Porto)
10 Jahre
Kinder bis 18. Altersjahr Fr. 68.--(+Porto) 5 Jahre
       

Provisorischer Pass

     
Erwachsene ab 18 Jahren Fr. 100.--
max.12 Mt.
Kinder bis 18. Altersjahr Fr. 100.--
max.12 Mt.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Homepage: http://www.schweizerpass.ch




Reisehinweise

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)


Einheimischenausweis

Den Einheimischenausweis können Sie bei uns am Schalter beantragen.

Dazu benötigen wir ein Passfoto. Die Kosten betragen Fr. 5.--.