Ausweise
Identitätskarte

Wer eine Identitätskarte beantragen will, muss bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen, sich über seine Identität ausweisen und
ein Passfoto neueren Datums mitbringen (Vorschriften Passfoto).
Die Gebühren müssen direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle bezahlt werden.
Minderjährige oder nicht mündige Personen benötigen die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Die alten Ausweise sind zwecks Entwertung vorzuweisen.
Bei Verlust eines Ausweises kann der neue Ausweis erst beantragt
werden, wenn eine entsprechende Verlustmeldung der Polizei vorliegt.
ID: Gebühren und Gültigkeit |
Gebühren |
Gültigkeit |
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| Erwachsene ab 18 Jahren |
Fr. | 65.--(+Porto) |
10 Jahre |
|
| Kinder bis 18. Altersjahr |
Fr. | 30.--(+Porto) |
5 Jahre |
Schweizer Pass 10 (E-Pass)

Ab 1. März 2010 können der Pass 10, der Provisorische Pass sowie das Kombipaket (Pass und Identitätskarte gemeinsam) nicht mehr bei der Einwohnerkontrolle sondern nur noch über ein Ausweiszentrum beantragt werden.
Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet oder telefonisch bei einem Ausweiszentrum einen Antrag stellen und einen Termin vereinbaren.
Eine Antragstellung ist grundsätzlich nur im Wohnsitzkanton zulässig.
Die Gesuchstellenden haben bei der Vorsprache im Ausweiszentrum die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen und den Wohnsitz zu belegen (Schriftenempfangsschein, Wohnsitzbescheinigung etc.). Gleichzeitig sind die Ausweise zu bezahlen und die biometrischen Daten erheben zu lassen.
Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen.
Kontaktadresse Ausweiszentrum Chur
Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht GraubündenAusweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur
Tel.: 081 257 52 20
(Terminvereinbarung zwingend notwendig)
Terminvereinbarung übers Internet: http://www.schweizerpass.ch
Öffnungszeiten Ausweiszentrum Chur:
- Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr
- Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr durchgehend
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden.
Gebühren und Gültigkeit |
Gebühren |
Gültigkeit |
|
Pass |
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| Erwachsene ab 18 Jahren |
Fr. | 140.--(+Porto) |
10 Jahre |
| Kinder bis 18. Altersjahr |
Fr. | 60.--(+Porto) | 5 Jahre |
Kombipaket: |
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| Erwachsene ab 18 Jahren | Fr. | 148.--(+Porto) |
10 Jahre |
| Kinder bis 18. Altersjahr | Fr. | 68.--(+Porto) | 5 Jahre |
Provisorischer Pass |
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| Erwachsene ab 18 Jahren | Fr. | 100.-- |
max.12 Mt. |
| Kinder bis 18. Altersjahr | Fr. | 100.-- |
max.12 Mt. |
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Homepage: http://www.schweizerpass.ch
Reisehinweise
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Einheimischenausweis
Den Einheimischenausweis können Sie bei uns am Schalter beantragen.
Dazu benötigen wir ein Passfoto. Die Kosten betragen Fr. 5.--.