Feuerwehr Laax Falera


                              

ES BRENNT  -  WAS TUN ?



Feuerwehrpflicht

Auszug aus dem Feuerwehrgesetz der Gemeinde Falera:                   

Artikel 5
In der Regel sind Männer und Frauen mit Wohnsitz in der Gemeinde feuerwehrpflichtig.

Von in ungetrennter Ehe lebenden Einwohnern ist der eine Ehepartner feuerwehrpflichtig. In diesem Fall richtet sich die Dauer der Feuerwehrpflicht nach dem Alter des Hauptverdieners.


Artikel 7
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch Bezahlung der Pflichtersatzabgabe.

Die detaillierten Vorschriften und Regelungen im Zusammenhang mit dem  Feuerwehrdienst finden Sie im Feuerwehrgesetz und in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen.

Statuten der Feuerwehr Laax Falera

Feuerwehrgesetz der Gemeinde Falera
Ausführungsbestimmungen zum Feuerwehrgesetz                                                  
Besoldungs- und Bussenreglement der Feuerwehr Laax Falera




Feuerwehr-Programm 2011




Vorstand

Präsidentin

   
Silvia Thoma
Via Fraissen 134A
7031 Laax


E-Mail:


silvia.thoma@kns.ch
     

Mitglieder

   
Brigitta Casutt-Brüschweiler
Via Dual sut 122
7153 Falera


E-Mail:


bcasutt@falera.net 
(Feuerwehrkommandant)
Fritz Steinmann
Via Pendas
7031 Laax



E-Mail:



feuerwehr.laax@bluewin.ch 
(Feuerwehr-Vizekommandant)
Gieri Blumenthal
Via Canal 206E
7153 Falera
 



 


Weitere Informationen finden Sie auch auf der Hompage http://www.gvg.gr.ch/